Auch ich habe mit diesem Shop sehr schlechte Erfahrungen gemacht.
Bestellt habe ich am 04.01.2023 einen Wechselrichter Solis S6 10kw 3p.
Der damals angegebene Liefertermin war der 20.03.2023.
Anschließend habe ich vom Shop kein Feedback mehr bekommen.
Auf Nachfrage Anfang April habe ich die Aussage Ende Liefertermin "nach wie vor"
Ende April / Anfang Mai bekommen.
Mitte April habe ich dort angerufen, weil ich mittlerweile sehr viele schlechte Rezensionen gesehen habe
und nochmals nachgefragt. Auch wurde dann mit frechen und gesetzeswidrigen Aussagen konfrontiert, dass ich
bei Rücktritt vom Kaufvertrag eine Stornogebühr zu zahlen hätte, obwohl der Händler nicht liefert.
Daraufhin habe ich den Händler in Lieferverzug gesetzt und eine Nachfrist bis Mitte Mai eingeräumt.
Als er diese wiederum kommentarlos hat verstreichen lassen, habe ich einen Käuferschutzfall via Paypal
aufgemacht, nachdem mir auf Nachfrage als neuer Liefertermin jetzt der 02.09.2023 genannt wurde.
Hier musste ich das erste Mal in meinem Leben bis zur Klärung durch Paypal gehen, da der Händler renitent
auf Einhaltung des Kaufvertrags mit Liefertermin 02.09. pochte.
Paypal hat dann den Fall sehr schnell zu meinen Gunsten entschieden,
so dass ich den kompletten Kaufbetrag innherhalb einiger Tage auf meinem Konto hatte.
Mein Fazit: Ich empfinde die Kundenorientierung und die Kommunikation als äußerst schlecht, obwohl der Händler
den Kaufvertrag gestört hat. Ich werde dort nie wieder etwas kaufen. Wenn jemand dort kaufen sollte, dann
würde ich in keinem Fall per Vorkasse zahlen, sonder immer mit Käuferschutz!
Kleiner Nachtrag: Kurz nachdem ich den Liefertermin 02.09. genannt bekommen habe, wurde im Shop die Verfügbarkeit auf 1-3 Tage
heruntergesetzt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt!
Ach ja: Den Wechselrichter habe ich innerhalb weniger Tage von einem anderen Händler geliefert bekommen!
UPDATE:
Auch ich habe ein Schreiben von Toms-Car-Hifi bekommen. Ich zitiere:
"Eine interne Rechtsprüfung hat ergeben, das Ihrer(en) Bewertungen(en) ein rechtswidriger, ehrverletzender Aussagegehalt zukommt.. Die oben zitierte Formulierung stellt eine unerlaubte Tatsachenbehauptung, Schmähkritik bzw. Formalbeledigung dar, für die nach objektiver Sachlage kein Anlass bestand."
Weiter heißt es:
"Mit Ihrer Rezension greifen Sie sowohl in unser Persönlichkeitsrecht als auch in das Recht am eingerichteten und ausgeübte Gewerbebetrieb, in rechtswiedriger Weise ein. Aus diesem Grunde steht uns ein sog. quasi-negatorischer Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen Sie zu, nach §§ 823, 1004 BGB analog."
[...]
"Sollte die benannte Frist fruchtslos verstreichen, werden wir unsere Rechte umgehend auf gerichtlichem Wege gegen Sie durchsetzen."
[...]
Da kann sich jetzt jeder sein eigenes Bild über diesen Anbieter machen.
Ich kann nur sagen: Bleibt standhaft!