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1&1 Telecom GmbH, Urteil des OLG Koblenz 19.09.2024- 2 U 437/23
Ich mag alle 1&1 Telecom GmbH- Kunden, NUR, wohlwollend, wissentlich, auf das Urteil des OLG Koblenz vom 19.09.2024 (2 U 437/23), in weiterer Instanz vom LG Koblenz vom 07.03.2023 (11 O 21/22) hinweisen. Die Verbraucherzentrale NRW klagte erfolgreich gegen die1&1 Telecom GmbH! Bitte das Urteil einsehen und sich, selbst mittels Rechtsbeistand, gegen die 1&1 Telecom GmbH wehren. Auch bitte Anzeige bei der Verbraucherzentrale NRW, samt Nachweisen, erstatten, was dieses Urteil und diese weitere missachtende Handhabung der 1&1 Telecom GmbH, betrifft. Bitte das rechtskräftige Urteil des OLG Koblenz gegen die 1&1 Telecom GmbH lesen und, wer ebenso damit betroffen ist, von dieser Firma, weiter veralbert, hingehalten, und mit, nicht einmal " rechtssicheren Mahnungen" überzogen wird, bitte sofort zum Rechtsanwalt gehen, Anzeige auch bei der Verbraucherzentrale NRW, in dem Fall machen. Stand: 30.09.2024 OLG Koblenz vom 19.09.2024 (2 U 437/23) LG Koblenz vom 07.03.2023 (11 O 21/22) Das OLG Koblenz hat in zweiter Instanz die Rechtsansicht der Verbraucherzentrale NRW bestätigt: 1&1 hatte durch die Platzierung eines zusätzlichen Buttons auf ihrer Webseite, der als „Kündigungsassistent“ bezeichnet war, das Kündigen für Verbraucher:innen in unzulässiger Weise erschwert. Die Verbraucherzentrale NRW mahnte den Telekommunikationsanbieter daher ab und wurde jetzt vom OLG Koblenz in ihrer Rechtsansicht bestätigt: Die gesetzliche Regelung zum Kündigungsbutton soll es Verbraucher:innen eigentlich leicht machen, Verträge online zu beenden. Nach dem Anklicken eines ersten Buttons sollen sie unkompliziert die zur Identifizierung des Vertrages erforderlichen Daten eingeben und dann über einen zweiten Button die Kündigung absenden können. An dieser Stelle, der sogenannten Bestätigungsseite, platzierte 1&1 jedoch einen zusätzlichen und sehr auffällig gestalteten Button mit der Bezeichnung „Kündigungsassistent“. Unter der Überschrift „Schnell kündigen mit wenigen Klicks. Nutzen Sie unseren Kündigungsassistenten“ wurden die Nutzer:innen zu einem Login in das Kundenkonto geführt. Nach Ansicht des Gerichts erweckt diese Gestaltung beim Durchschnittskunden den Eindruck, er könne die Kündigungserklärung nur über diesen Button abgeben und lenkt damit von der nachfolgenden „gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit“ ab, die auch ohne Login möglich sein muss. Das Urteil ist rechtskräftig!!! Bitte lest das rechtskräftige Urteil des OLG Koblenz in der Sache gegen die 1&1 Telecom GmbH, googelt dazu, macht Euch schlau. Nehmt Euch einen Rechtsbeistand, setzt die 1&1 Telecom GmbH in Verzug. ( Euer Rechtsbeistand muss dann von der 1&1 Telecom GmbH bezahlt werden. 😉😉) Lassen Sie auch eine Unterlassungklage gegen die 1&1 Telecom GmbH über Ihren Rechtsbeistand, in so einem Fall, bezüglich dieses rechtskräftigen Urteils, und der weiteren Missachtung dessen von der 1&1 Telecom GmbH, rausgehen. Und bitte Anzeige in solchen Fällen, was dieses rechtskräftige Urteil betrifft, bei der Verbraucherzentrale NRW.