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Nur Teilrückzahlungen und Nötigung zu…
Nur Teilrückzahlungen und Nötigung zu einem Gutschein , trotz gesetzli her Regelung das riecht nach Paragraph 263 StGB. Es wird nicht mehr lange dauern bis Insolvenz angemeldet wird und alle FyT Angestellten , die ihre Kundschaft derart im Namen der Firma betrogen haben, als Dankeschön von FyT die Kündigung bekommen und vor dem Jobcenter stehen. Ein kleiner Trost...