SkyWind Energy GmbH
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Rückgabe einer NG laut Fernabsatzgesetz
Guten Tag Nach erhalt der Windkraftanlage Skywind NG wurde schnell klar, das diese Anlage sehr aufwändig und zudem kostspielig aufgebaut werden muß. Zudem wurde sofort die Robuststheit festgestellt und der bedarf eines hohen Windstroms dafür. Denoch wurde die Anlage aufgebaut um die Nichteignung somit auch festzustellen .Laut Fernabsatzgesetz darf eine Online gekauft Ware ausprobiert werder sofern sie nicht mit andere Gütern untrennbar vermischt wird. Das war nicht der Fall. Die Anlage ist wieder original Verpackt und weist geringe Spuren des Zusammnbaus auf. Ist aber in neuwertigen ungenutztem Zustand . Herr Goldbeck wurde darauf mehrfach von mir kontaktiert allerdings wurde mir gesagt das die Anlage nicht zurückgenommen wird. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Vernabsatzgesetz und steht auf keinem Blatt ihrer AGB oder Rücknahmebedingungen. Die Geschäftsleitung wurde persönlich vo mir per mail angeschrieben . Bis heute warte ich auf eine schriftliche Erklärung. Nichts ! Herr Golbeck meinte die Geschäftsleitung würde sich bei mir per mail melden. Nichts. Das geht gar nicht und ich werde nun leider Juristisch werden müssen. Es sei denn sie lenken nun endlich ein und halten sich an geltendes Recht. M.f.G Marc Woll