Discover Airlines
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Respektlos, pauschal, intransparent – so geht Discover Airlines mit Kunden um
Discover Airlines glänzt durch einen respektlosen und herablassenden Umgang mit zahlenden Passagieren. Auf ein sachlich formuliertes Schreiben mit rechtlich klar begründeten Erstattungsansprüchen und vollständigen Nachweisen erhielt ich eine pauschale Standardantwort – ohne jeglichen Bezug auf meine konkreten Forderungen. Kein Satz zu den eingereichten Belegen, keine Stellungnahme zu den gesetzlichen Verpflichtungen, keine Kommunikation auf Augenhöhe. Der Flug wurde acht Tage vor Abflug annulliert. Statt einer transparenten Erklärung oder Klärung wurde pauschal auf „behördliche Anweisung“ verwiesen – ohne jeglichen Nachweis. Ich hatte in meinem Schreiben ausdrücklich erklärt, dass ich nur mit offiziellem Beleg eine Ausnahme prüfen lasse. Diese Klarheit wurde ignoriert. Der Verdacht liegt nahe, dass hier bewusst versucht wird, berechtigte Entschädigungsansprüche mit Textbausteinen abzuwehren. Das grenzt für mich an systematische Irreführung und Aushöhlung der EU-Verordnung 261/2004. Wer als Airline so mit seinen Kund:innen umgeht, zeigt nicht nur mangelnden Service, sondern auch fehlende Integrität. Meine Nachricht: geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit der kurzfristigen Annullierung meines Rückflugs am 10.04.2025 bitte ich um die Auszahlung der pauschalen Ausgleichszahlung in Höhe von 400 € gemäß Art. 7 Abs. 1 lit. c der EU-Verordnung 261/2004 sowie um die Erstattung entstandener Zusatzkosten in Höhe von 531,50 €. Die Annullierung erfolgte am 02.04.2025 – innerhalb der 14-Tage-Frist – ohne konkrete Begründung über Buchungssystem oder den Kundenservice. Ich bin mit den gängigen Abläufen vertraut und würde mir wie Ihnen eine zügige Klärung wünschen – ohne formelhafte Ablehnungen oder den Versuch, berechtigte Ansprüche auf diesem Weg zu umgehen. Sofern Sie sich auf die Militärübung „Iniochos 2025“ berufen sollten, weise ich darauf hin, dass diese bereits Monate im Voraus öffentlich angekündigt war und somit nicht als unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstand gilt. Sollte in Ihrem Hause tatsächlich eine konkrete Luftraumsperrung für den Flug KLX–MUC am 10.04. um 13:00 Uhr vorgelegen haben, bitte ich um einen entsprechenden offiziellen Nachweis zur Begründung der Ablehnung. Unabhängig von der Begründung für die Annullierung bleibt der Anspruch auf Betreuung und Erstattung gemäß Art. 9 EU-VO 261/2004 bestehen. Die entstandenen Kosten wurden notwendig, da mir über den Buchungspartner keine zumutbare Alternative angeboten wurde. Die Belege sind vollständig beigefügt und entsprechen den zulässigen Nachweisformen nach § 259 BGB i. V. m. § 286 ZPO Antwort von Discover: Liebe Frau…, wir kommen zurück auf Ihre Anfrage (#UBQUM) mit der Feedback ID …. Es tut uns leid zu hören, dass Sie von einer Flugunregelmäßigkeit betroffen waren. Nach sorgfältiger Prüfung Ihres Anliegens möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir dieses bedauerlicherweise nicht genehmigen können. Aufgrund einer behördlichen Anweisung kam es bei Ihrem Flug leider zu einer Unregelmäßigkeit. Solche Vorgaben liegen außerhalb des Einflussbereichs von Discover Airlines. Gemäß der Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) 261/2004) werden diese als außergewöhnliche Umstände eingestuft, weshalb in diesem Fall kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht. Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihr Discover Airlines Kundenservice