hagebau
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Welch ein Geschäftsgebaren !!!!!
Welch ein Geschäftsgebaren !!!!! Falls Sie mit der Fa. Hagebau Verträge abschließen wollen, lesen Sie erst mal, es könnte Sie interessieren: Im September 2017 hat uns die Fa. Hagebau ( C.G. Christiansen in Tinnum / Sylt ) ein Gartenhaus ca. 4 x 4 m nach List geliefert und wie vereinbart ( und auch bezahlt ) fix - und fertig aufgebaut. Die Fenster waren von Anfang an undicht ( Fenster des eines Gartenhauses müssen gem. schriftl. Mitteilung Fa. Hagebau nicht dicht sein ), die Holzbohlen nach kurzer Zeit krumm und verzogen, wodurch die Wände schief wurden und die Doppeltüre so verklemmt war, dass sie sich nicht mehr schließen ließ. Das alles war ohne Spezialwissen durch bloße Inaugenscheinnahme für jeden Laien feststellbar. Leider nicht für die Fachfirma Hagebau, die trotz mehrfacher Rügen und Besichtigungen diese offensichtlichen Mängel einfach abgestritten und uns zur Klage gezwungen hat. Die Klage zog sich einige Jahre hin, bis der vom Gericht bestellte vereidigte Sachverständige bestätigte, dass a.) die Fenster undicht sind b.) das Holz viel zu feucht eingebaut wurde und sich die Balken durch Austrocknung irreparabel verzogen und verdreht hatten und c. ) die Doppeltüre infolge dessen verklemmt war uns sich nicht mehr schließen ließ. Das Gericht in Husum verurteilte dann am 23.3.23 die Fa. Hagebau, die v.g. Mängel abzustellen. Krumme Balken kriegt man aber nicht mehr gerade, so dass eine Mangelbeseitigung nur durch Abbruch und Errichtung eines neuen Gartenhauses möglich gewesen wäre. Ich wollte mit diesem Unternehmen nichts mehr zu tun haben und habe Hagebau deshalb gestattet, sich durch Zahlung einer nicht unbeträchtlichen Abstandssumme davon zu stehlen. Und jetzt kommt der Knüller: Mit Zahlung der Abstandssumme erhielten meine Frau und ich lebenslanges Hausverbot in allen Hagebaumärkten Europas. Klasse oder ? Eine Fachfirma baut ein Gartenhaus, das nach kurzer Zeit abbruchreif ist, weist alle Schuld von sich und will für die Mängel nicht eintreten, nötigt den Kunden statt dessen in einen jahrelangen Rechtsstreit, bekommt letztlich auch noch vom Gericht eine durch und durch mangelhafte Leistung testiert, und statt sich in aller Form zu entschuldigen und Abbitte zu leisten und anzubieten, die Sache in Ordnung zu bringen, erteilt sie dem Kunden Hausverbot. Was für ein Niveau. Mit den Grundregeln eines seriösen Kaufmannes hat so etwas jedenfalls nichts, aber auch gar nichts zu tun. Fehler können jedem passieren, aber dann nicht dazu stehen und sich aus der Verantwortung stehlen wollen, das geht gar nicht. Hoffentlich passiert Ihnen sowas nicht. Achim Wille am 1.9.24