Holz Possling
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Warum erst nur ein Stern und jetzt 3?
Warum erst nur ein Stern und jetzt 3? Es stand eine umfangreiche Umbaumaßnahme in unserem Hause an. Das notwendige Material wurde im Fachmarkt oder wie Holz Possling selbst sagt im Profifachmarkt gekauft. Als „Laie“ wurden die entsprechenden Maße der Türen genommen und berechnet, wieviel Pakete (Parkett) für den Fußboden benötigt werden. Dazu kommen noch „Kleinigkeiten“ wie Holzleisten, der entsprechende Kleber usw. Auf zum Familienunternehmen für Holz und Baustoffe in Berlin (Holz Possling). Dort hat man sich einen der 350 qualifizierte Mitarbeiter geschnappt und seinen Wunsch geäußert. Durch einen Mitarbeiter der Fachabteilung für Türen, Zargen und Holzparkett wurde alles für uns bereitgestellt und übergeben. Zu Hause wird mit der Renovierung begonnen. Beim Auspacken der Holzzarge für die neue Tür stellt man fest, dass die Holzzarge zu kurz ist. Aber das ist ja kein Problem, da laut der Firma Holz Possling eine Rückgabe der Ware möglich ist. Steht doch zum Artikel auf der Bestellseite von Holz Possling: „Eine Rückgabe der Ware kann nur in einen unbeschädigten und originalverpackten Zustand erfolgen!“ Also den Artikel wieder in die Originalverpackung gesteckt und diesen mit Paketband verschlossen. Auf zum Profifachmarkt und die falsche Zarge in die richtige Zarge tauschen. Sollte kein Problem sein, da der „Irrtum“ beim qualifizierten Mitarbeiter der Firma Holz Possling lag und der Artikel unbeschädigt ist und in der Originalverpackung ist. • Weit gefehlt, zuerst wurde gesagt, dass es nicht die Originalverpackung ist. Die Aussage war aber auf Grund des darauf befindlichen Aufklebers der Firma Holz Possling nicht haltbar. • Auf die Aussage, dass wir den falschen Artikel vom „qualifizierten“ Mitarbeiter bekommen haben, wurde gesagt, dass wir als Kunde eine Prüfpflicht hätten und somit der Fehler nicht bei Ihnen liegt. Wenn ich im Fachmarkt den „qualifizierten“ Mitarbeiter nicht mehr vertrauen kann und selbst in der Verantwortung bin die richtige Ware zu bekommen, frage ich mich, was dann noch die Vorteile des Einzelhandels sind. • Lt. Holz Possling: „Eine Rückgabe der Ware kann nur in einen unbeschädigten und originalverpackten Zustand erfolgen!“ Diese Variante wird abgelehnt, da die Originalverpackung Gebrauchsspuren aufweist, was eigentlich bei allen Artikeln so ist, die bewegt wurden. • Nächste Anlauf: Ich habe angeboten, dass man auf Grund des optischen Problems, nicht die volle Summe erstattet bekommen möchte und der Artikel ja mit einem Preisnachlass wieder verkauft werden kann. Die Antwort war: „So kann man ihn nur noch für 10 Euro verkaufen. Ich werde ihn auf keinen Fall zurücknehmen!“ Fazit: Im Onlinehandel hätte ich es einfach zurückgeschickt und mein Geld bekommen. Jetzt landet der originalverpackte und unbeschädigte Artikel auf dem Sperrmüll und ich habe einen 200 Euro Verlust. Leider ist das kein Einzelfall, da bereits vor 3 Jahren eine Firma bei uns eine Sanierung durchgeführt hat und auch hier wurde die falsche Tür ausgehändigt. Nachtrag: Zwei Tage nach meiner ersten Bewertung rief mich ein Mitarbeiter der Firma Holz Possling an und entschuldigte sich dafür, dass es etwas länger gedauert hat, bis er mich anrufen konnte. Er hat sich den Vorfall genau angeschaut und mit den Mitarbeitern gesprochen und dabei festgestellt, dass die Mitarbeiter leider nicht ganz so korrekt gehandelt haben. Bei Holz Possling und allgemein im Einzelhandel wird unterschieden zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibende (Handwerker). Die Privatperson hat die Möglichkeit den Artikel zurückzugeben, wenn es sich um ein Verkaufsirrtum (§ 119 BGB) handelt. Der Gewerbetreibende hat auf Grund seiner Berufserfahrung die Prüfpflicht und kann somit den Artikel nicht zurückgeben. Somit habe ich wieder was gelernt und die Mitarbeiter von Holz Possling im Geschäft auch, denen laut dem Anrufenden der Kopf gewaschen wurde. 😉 Der Artikel wurde jetzt bei mir zu Hause abgeholt, damit ich nicht noch mal zu Holz Possling fahren muss und ich habe einen Gutschein über den Warenwert bekommen.