schwarzwald energy GmbH
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EU-Verbraucherschutzinitiative
Die Werbung für die Preisgarantie durch Schwarzwald Energy war in meinen Augen irreführend. Warum die Schlichtungsstelle die neuen EU-Verbraucherschutzregelungen vom Mai 2022 in § 9 Abs. 2 UWG (Schadensersatz für private Verbraucher im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) nicht beachtet, ist kaum nachvollziehbar. Eventuell sollten die betroffenen Kunden die EU-Kommission mal über den Zustand der praktischen Umsetzung der EU-Verbraucherschutzinitiative in Deutschland informieren.