schwarzwald energy GmbH
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Schwarzwald Energy ...aus deren Unfähigkeit 3 Monate Gratisstrom :-)
Update August 2022: Nachdem SE ohne jegliche Beauftragung die Strombelieferung über drei Monate hinweg verlängerte, ich natürlich nichts bezahlte, wurde die Belieferung (zum wiederholten Male) Anfang August eingestellt. Ein "Rechtsreferent", der offenbar etwas zu sagen hat in dem Laden, schaltete sich ein, und bot mir an, auf die fälligen Forderungen von rund 120€ zu verzichten, "wenn ich meinen Antrag bei der Schlichtungsstelle zurückziehe". ...Das habe ich natürlich nicht getan. Ich sagte lediglich zu, dass ich "aktuell keine weiteren rechtlichen Schritte unternehmen werde". Auch so verzichtete SE auf den Betrag. Danke für drei Monate Gratisstrom :-) >> Offenbar haben sie einen ziemlichen Respekt vor der Schlichtungsstelle ! Das sollte man sich merken ;-) Seither sind wir bei der EnbW in der "Ersatzversorgung zu völlig unattraktiven Preisen. Nach drei Monaten rutscht man in die Grundversorgung, ich hoffe, dass wir dann wieder halbwegs akzeptable kWh-Preise erhalten. ---------------------------------------------------------- Update 20.04.2022: Schreiben vom Kundenservice --- hahaha ... "Da es sich hier um ein kurzes Zeitfenster handelt verzichten wir auf unsere Kündigung und versorgen Sie zu den bestehen Konditionen gemäß Ihres abgeschlossenen Tarifs weiter." ... das "Angebot" habe ich dankend abgelehnt. Da die von mir gesetzte Frist zur Rücknahme der offenen Forderung überzogen wurde, werde ich nun die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur verständigen. --------------------------- Über das Vermittlungsportal Check24 habe ich im Januar 2021 zum Stromanbieter Schwarzwald Energy, Calw, gewechselt. Maßgeblich entscheidend war die zugesicherte Strompreisbindung bis Ende 2023. Im November 2021 freute ich mich zunächst über die Mitteilung, der Bezugspreis würde sich, aufgrund geänderter EEG-Umlage, ab Januar 2022 reduzieren würde. Bereits wenige Wochen danach, Ende Dezember, kündigte Schwarzwald-Energy den Vertrag zum 31.01.2022. Ich nahm zunächst an, diese sei unwirksam. Gemäß den zum Vertragsschluss zugrundeliegenden AGBs betrug die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende des ersten Bezugsjahres – weit gefehlt! Schwarzwald-Energy hatte stillschweigend die AGBs zum November 2021 auf eine 4-wöchige Kündigungsfrist angepasst. Es erfolgte weder eine Information, geschweige denn die Zustimmung des Kunden. Der Stromversorger zeigt sich seit Monaten uneinsichtig. Darüber hinaus wurden in der Schlussabrechnung die falschen Preise angesetzt. Da ich den fehlerhaften Betrag (inkl. Mahngebühren knapp 30€) nicht bezahle, wird mit gerichtlichen Schritten gedroht. Eine telefonische Einigung scheiterte bisher an der Erreichbarkeit bzw. der fehlenden Bereitschaft der Mitarbeiter, meine Begründung nachzuvollziehen bzw. die vertraglichen Grundlagen anzuerkennen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Schreiben in der Regel weder eine Unterschrift, noch den Namen eines Ansprechpartners beinhalten. Der Vermittler Check24 wurde frühzeitig informiert, zeigt effektiv keine Motivation, zwischen den Vertragspartnern zu vermitteln. Als Verbraucher stellen sich mir zwei Fragen: Was nützt eine zugesagte Preisbindung wenn der Stromanbieter den Vertrag bereits zum Ende des Erstbezugsjahres kündigen kann?Wozu brauche ich einen Vermittler, der lediglich am Vertragsabschluss und weniger an einer funktionierenden Anbieter-Kundenbeziehung interessiert ist?