Stephan

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Zugesagte OPP-Rückzahlung trotz Betrugsverdacht – keinerlei Verkäuferschutz Achtung.

ch habe über das „Sicher bezahlen“-System von Kleinanzeigen eine voll funktionsfähige und gereinigte Kaffeemaschine verkauft. Der Käufer stellte keine einzige Frage zum Artikel, sondern schickte sofort ein Kaufangebot – was bei gebrauchter Technik äußerst ungewöhnlich ist. Nach Erhalt meldete er angebliche Mängel wie Wasseraustritt, Verschmutzung und einen Defekt. Ich habe jedoch Beweisfotos vor dem Versand, eine Zeugin (meine Frau) und kann klar belegen, dass die Maschine sauber, vollständig und funktionstüchtig versendet wurde. Auffällig: Der Käufer gab an, bereits ein identisches Modell zu besitzen – ein klarer Hinweis auf möglichen Gerätetausch (Betrugsverdacht). Ich habe OPP umgehend alle Belege vorgelegt und der Rückabwicklung ausdrücklich widersprochen. Trotzdem wurde der Rückversand durch OPP freigegeben – ohne sachliche Prüfung, ohne Rückmeldung und ohne Stellungnahme zu meinen Nachweisen. Zusätzlich hat der Käufer beim Rückversand falsche Empfängerdaten angegeben. Aktuell ist unklar, ob das Paket mich überhaupt erreicht. Achtung für Verkäufer: Auf Nachfragen folgen nur automatisierte KI-Antworten, keine individuelle Prüfung. Die Kommunikation ist einseitig, intransparent und nicht lösungsorientiert. Eine Beschwerde bei der BaFin war erfolglos – die verweist auf die niederländische Finanzaufsicht, da OPP dort lizenziert ist. Fazit: Als ehrlicher Verkäufer ist man diesem System völlig ausgeliefert. Ich kann nur dringend davon abraten, „Sicher bezahlen“ zu nutzen – zu hohes Risiko bei null Schutz. dis_9c1aebe19c44 Ticketnummer