AN
ANSON´S
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Unseriöse Praktiken.
Anson's verstößt willentlich gegen die Norm des § 357 Abs. 4 S. 1 Hs. 2 BGB und somit gegen zwingendes verbraucherschützendes Recht. Dadurch, dass die Kaufpreise viel zu lange einbehalten werden, erzwingt Anson's praktisch ein zinsfreies Darlehen gegen den Willen des Kunden.