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Entschieden immer im Sinne des Käufers
Entschieden immer im Sinne des Käufers. Rechtslage ist in der Regel unerheblich. Als Privatverkäufer trägst du plötzlich entgegen 447 BGB das Transportrisiko und eine Schadensmeldung kann man auch nicht selbst a den Versanddienstleister machen. Und dann bekommst du Nachrichten, wenn du nicht Angaben schickst, die schon lange vorliegen, dann entschieden sie im Sinne des Käufers. Kann ich nur abraten als Verkäufer! Und im Übrigen ist diese Umkehr der Rechtslage aus meiner Sicht auch hochgradig unseriös und umstritten! Werde ich weder als Käufer noch als Verkäufer jemals wieder nutzen und rate allen ebenfalls davon ab!